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Stichwort: Neuwahlen
Par Christoph Römer le 23 Juni 2005
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Endlich hat sich ein Abgeordneter des Bundestags getraut, offen gegen die angestrebte Neuwahl im Herbst einzutreten. Der Grünen-Politiker Werner Schulz, der als einer der letzten ostdeutschen Bürgerrechtler gilt, hält die angekündigte Vertrauensfrage für "gezinkt". Konsequenterweise hat Schulz nun vor, am Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Recht hat der Mann! Denn schließlich hat die Rot-Grüne Koalition im Bund die Wahlen gewonnen. Und diese Wahlen gelten nun einmal für vier Jahre. Davon, dass eine Regierung einfach Neuwahlen einleiten und damit Volkes Wille ignorieren kann, steht nichts im Grundgesetz.
Auch die Auffassung des Parteipolit-Präsidenten Horst Köhler,
der gegenüber der Bild-Zeitung verkündet hatte, er wolle den "Willen der
Bevölkerung" in seine Entscheidung miteinbeziehen, steht so nicht im
Grundgesetz. Zudem ist dieser Wille ja mit dem Wahlergebnis vor vier
Jahren eindeutig dokumentiert worden und an eine Volksabstimmung hat Köhler nun mit Sicherheit nicht gedacht.
Der aufgebrachte und zutiefst polemische Vorwurf, es ginge Schulz nur um seine Diäten, ist da nur als
billiges Ablenkungsmanöver zu werten. Wenn eine verfassungsgemässe
Ausübung eines für vier Jahre (und eben nicht für drei Jahre) vom Volk
gewählten Volksvertreter monetär entlohnt wird, ist das ein ganz
anderes Thema, dass nichts mit den geplanten Neuwahlen zu tun hat.
Man darf gespannt sein, wie und vor allem wann die Karlsruher Richter entscheiden.
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