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Stichwort: Neuwahlen

Par Christoph Römer le 23 Juni 2005 | Commentaires (0) Kommentare | Permalink

SchulzEndlich hat sich ein Abgeordneter des Bundestags getraut, offen gegen die angestrebte Neuwahl im Herbst einzutreten. Der Grünen-Politiker Werner Schulz, der als einer der letzten ostdeutschen Bürgerrechtler gilt, hält die angekündigte Vertrauensfrage für "gezinkt". Konsequenterweise hat Schulz nun vor, am Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Recht hat der Mann! Denn schließlich hat die Rot-Grüne Koalition im Bund die Wahlen gewonnen. Und diese Wahlen gelten nun einmal für vier Jahre. Davon, dass eine Regierung einfach Neuwahlen einleiten und damit Volkes Wille ignorieren kann, steht nichts im Grundgesetz.

Auch die Auffassung des Parteipolit-Präsidenten Horst Köhler, der gegenüber der Bild-Zeitung verkündet hatte, er wolle den "Willen der Bevölkerung" in seine Entscheidung miteinbeziehen, steht so nicht im Grundgesetz. Zudem ist dieser Wille ja mit dem Wahlergebnis vor vier Jahren eindeutig dokumentiert worden und an eine Volksabstimmung hat Köhler nun mit Sicherheit nicht gedacht.
Der aufgebrachte und zutiefst polemische Vorwurf, es ginge Schulz nur um seine Diäten, ist da nur als billiges Ablenkungsmanöver zu werten. Wenn eine verfassungsgemässe Ausübung eines für vier Jahre (und eben nicht für drei Jahre) vom Volk gewählten Volksvertreter monetär entlohnt wird, ist das ein ganz anderes Thema, dass nichts mit den geplanten Neuwahlen zu tun hat.
Man darf gespannt sein, wie und vor allem wann die Karlsruher Richter entscheiden.

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